J. Mathias Sachverständigen- und Beratungsbüro für Ausbau und Fassade

Gutachter / Sachverständiger

Der Begriff Gutachter ist sozusagen gleichnamig für Sachverständiger, beide Begriffe sind in der Regel das Gleiche. Der Begriff Sachverständiger wird in den Gesetztexten so zitiert und auch vor Gericht so benannt.

Um als Sachverständiger für ein bestimmtes Fachgebiet tätig werden zu können, ist entweder eine Ausbildung als Handwerksmeister oder Techniker bzw. ein Ingenieurstudium im Bau- oder Baunebengewerbe notwendig. Ein Meisterbrief oder ein Abschlusszeugnis muss vorgelegt werden.
Allerdings ist der Begriff „Sachverständiger“ nicht geschützt. Besonders qualifizierte, sorgfältig ausgewählte und ausgebildete Experten werden von den Handwerkskammern vereidigt und können sich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezeichnen.

Mit dem Logo bietet das IfS allen öffentlich bestellten Sachverständigen die Möglichkeit, sich ihren geprüften Qualitäten entsprechend auf dem Markt zu präsentieren – im eigenen wirtschaftlichen wie auch im Interesse der potentiellen Kunden. Das Zeichen vereint die verschiedenen Leistungen der Sachverständigen in einer klaren Form. Auf drei Qualitäten wurde besonderer Wert gelegt: das Analysieren, das Bewerten und Objektivität. Die gestalterische Lösung basiert auf einer mehrfachen Symbolik: einem Auge, einem angedeuteten Siegel und die Symmetrie der blauen Kreishälften signalisieren im bildlichen Sinne die Unparteilichkeit des Gutachterurteils. Um die Einheitlichkeit zu gewähren und damit auch den Wiedererkennungseffekt sicher zu stellen, ist das Logo in der vorgegebenen Verwendungsart zu nutzen. (Datenquelle IFS Institut für Sachverständigenwesen e.V.)

Besondere Sachkunde, Vertrauenswürdigkeit, Unparteilichkeit, Schweigepflicht und die Pflicht zur Gutachtenerstattung zeichnen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus. Durch den Rundstempel und ihren Sachverständigenausweis können sie sich als solche legitimieren. Ebenso wird der öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger alle fünf Jahren einer Überprüfung seitens der zuständigen Handwerkskammer unterzogen, ob er all seine Rechte und Pflichten wie z.B. Fortbildung erfüllt hat. Auch dies trägt zur ständigen Qualifikation und Wissen des Sachverständigen bei, ansonsten verliert er seinen Rundstempel und kann nicht mehr als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein.

Privatgutachten

Das Privatgutachten dient oftmals zur Vorbereitung eines selbständigen Beweisverfahrens oder eines Rechtsstreits.

Gerichtsgutachten

Bei einem Gerichtsgutachten handelt es sich um einen Sachverhalt, bei dem ein Sachverständiger von der Seite …

Schiedsgutachen

Das Schiedsgutachten ist ein Gutachten, dass von beiden Parteien zur Erzielung einer außergerichtlichen Einigung in ….

Versicherungsgutachten

Bei einem Versicherungsgutachtens schaltet sich die Versicherung einer Privatperson ein, wenn es um…

E-Akte nach E-Government-Gesetz (EGovG)

Unter E Akte ist eine nachvollziehbare, strukturierte Ablage zu verstehen, die alle aktenrelevanten Dokumente enthält.

Auch ich habe mich diesem technischen Fortschritt bei der Digitalisierung von Unterlagen angepasst und habe deshalb das Büro mit dem EGVP-Sende- und Empfangskomponente aufgerüstet. Ab sofort bin ich in der Lage sämtliche Gerichtsakten und Vorgänge mittels elektronischer Signatur zu empfangen und zu versenden.

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