J. Mathias Sachverständigen- und Beratungsbüro für Ausbau und Fassade
Immer wieder bestätigen sehr viele Berichte und Veröffentlichungen, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen im Hinblick auf die Sicherheit für Ihre Entscheidungen unerlässlich ist! Deshalb sollte es sich jeder leisten, diese unabhängige Unterstützung im Vorfeld für alle seine Fragen oder Bedenken in Anspruch zu nehmen.
Ob Neubau, Umbau, Renovation oder Sanierung nutzen Sie meine Dienstleistungen als Ihre Vorteile!
Als neutraler und unabhängiger Partner für Ihr Bauvorhaben beraten ich Sie persönlich und mit viel Fachkompetenz, Einsatzbereitschaft und Flexibilität.
Ob bei Bauschäden oder Baumängeln für den Bereich Ausbau und Fassade.
Planen Sie einen Neubau oder Umbau Ihres Eigentum? Oder Sind Sie tätig in einem Architekturbüro/Baumanagementbüro und brauchen Unterstützung bei Ausschreibungen oder einer Baubegleitung, dann sind Sie hier am richtigen Ort.
Bei Bauschäden oder Baumängeln steht nicht nur die Ermittlung der Ursache im Vordergrund, sondern es werden auch verschiedene Lösungen für eine Sanierung/Nachbesserungen unterbreitet. Ebenso wird untersucht in welchen Zuständigkeitsbereich der Sachverhalt fällt.
Es werden folgende Bereiche benannt, bei denen es beispielweise häufig zu Schäden/Mängeln kommt:
Als unabhängiger Baubegleiter haben Sie einen kompetenten Partner/Berater an der Seite, der Sie als Bauherr/Architekt unterstützt und insbesondere zu festgelegten Terminen die Bauleistungen auf der Baustelle überprüft. Je früher ich beteiligt werde desto vorteilhafter ist es für Sie.
Aufgrund der Baubegleitung können Fehler beseitigt werden bevor sie zu späteren Bauschäden führen.
Mit Rat und Tat stehe ich Ihnen zur Seite und prüfe die Leistungsbeschreibung genauso eingehend wie die Baupläne. Mein Blickwinkel liegt hierbei auf Planungsfehler, Schlüssigkeit und der Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen zum Gelingen des Objektes.
Eine erste Baustellenbegehung sollte nach Fertigstellung des Rohbau gemacht werden.
Wichtig sind die Baustellentermine vor allem bevor fertig erbrachte Leistungen durch nachfolgende Arbeiten verdeckt werden, z.B. bevor verputzt oder gedämmt wird. Nur so kann noch überprüft werden, ob der Untergrund den Vorgaben entspricht, das angegebene Material verwendet sowie korrekt verarbeitet wurde, ob Detailanschlüsse, Übergänge/Installationen fachgerecht ausgeführt wurden und Dinge wie die Abdichtung, Wärmedämmung, Schalldämmung usw. gewährleistet sind.
Beim Keller beispielsweise muss die Außenwandabdichtung vor dem Verfüllen der Baugrube begutachtet werden. Nach folgenden Bauabschnitten sollte auf jeden Fall eine Begehung stattfinden:
Nach jeder Begehung wird eine Dokumentation schriftlich mit Bilder erstellt, die Sie gegebenenfalls auch vor Gericht zum Beweis vorlegen können. Denn manches ausführende Unternehmen lehnt einfach die erforderliche Maßnahme ab und wäre für den Bauherr ohne die Unterstützung eines neutralen Experten sehr schwierig. Dies passiert aber auch oft in umgekehrter Weise, wenn der Bauherr die ausgeführten Leistungen des Unternehmer nicht akzeptieren will.
Nach Vollendung der Leistungen der einzelnen Gewerke bereite ich mit Ihnen zusammen die Schlussabnahme vor. Zur Schlussabnahme treffen sich alle Beteiligten. Diese erfolgt nur, solange keine gravierenden Baumängel festgestellt wurden und einem rechtzeitigem Einzug nichts im Weg steht.
Geringfügige Mängel werden als Vorbehalt in das Protokoll aufgenommen und müssen nachgebessert werden.
Trotzdem passiert es immer wieder, dass manche Mängel erst nach dem Einzug auftreten. Aus diesem Grund gibt es die Gewährleistungsfrist, die in der Regel fünf Jahre beträgt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. So lange muss das betroffene Unternehmen Schäden auf eigene Kosten nachbessern. Aus diesem Grund sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist nochmals eine gemeinsame Begehung stattfinden.
Bauschäden und Baumängel können für den Eigentümer sowie für den ausführenden Handwerker zu erheblichen Problemen sowie zu einem nicht abzuschätzenden finanziellen Schaden führen. Deshalb ist es wichtig, dass eine vollumfängliche Schadensanalyse gemacht wird. Die Unterscheidung ob ein Baumangel vorliegt oder ob aus einem Baumangel ein Bauschaden entstanden ist, ist ebenso zu begutachten wie die möglichen Ursachen.
Um den entstanden Bauschaden beurteilen zu können, begutachte ich Ihr Gebäude/Wohnung, damit die Ursache sowie der oder die Verantwortlichen für den Schaden ermittelt werden können. Oftmals ist der Schaden gut erkennbar, jedoch nicht dessen Ursache. Genauso kommt es oft vor, dass sich hinter einem unscheinbaren erscheinendem Riss sich eine grössere Ursache befindet als es erkennen lässt. Deshalb sollten Bauschäden/Baumängel bevor sie beseitigt werden untersucht werden, um die Ursache hierfür festzustellen. In den meisten Fällen lassen sich die Ursachen nach eingehender Prüfung mit den notwendigen Arbeitshilfsmittel feststellen.
Drei wesentlichen Grundlagen für die Beseitigung von Problemen an Bauwerken sind:
Sei es in der Schadensfeststellung, in der Ursachenforschung oder auch bei der Projektierung von baulichen Maßnahmen, als Sachverständiger biete ich Ihnen hierzu eine unabhängige fachliche Beratung an.
Bei der Bewertung der Baumängel/Bauschäden ist zu prüfen, wie und mit welchem Ansatz vorhandene Baumängel/Bauschäden zu berücksichtigen sind. Vor allem ist die Wirtschaftlichkeit zur Behebung, Sanierung oder Instandsetzung aus dem Blickwinkel aller Betroffenen zu beurteilen. Zahlreiche Gesichtspunkte sind hierbei zu bedenken, wie beispielsweise die technische und wirtschaftliche Behebung bzw. die Nichtbehebung oder der optische Mangel. Abhängig von der sachgerechten Prüfung und Beurteilung der erwähnten Aspekte wähle ich als Sachverständiger den geeigneten Verfahrensweg mit einer Matrix zur Berücksichtigung der Wertminderung wegen Baumängeln/Bauschäden. Eine Orientierungshilfe stellen dabei die Kosten der Beseitigung der Baumängeln/Bauschäden sowie jene zur Beseitigung des rückgestauten Reparaturbedarfs dar.
Wenn der Baumangel oder Bauschaden zum Bewertungsstichtag komplett behoben ist, kann es trotzdem erforderlich sein, bei der Wertermittlung den sogenannten wirtschaftlichen Minderwert zu berücksichtigen. Der kaufmännische Minderwert kommt dann zum Tragen, wenn trotz der erfolgten Mangelbehebung/Schadensbehebung der Verdacht auf verborgen gebliebene Baumängel oder Schäden nicht ausgeschlossen werden kann oder Bedenken vor dem Neuauftreten des behobenen Schadens bestehen.
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