J. Mathias Sachverständigen- und Beratungsbüro für Ausbau und Fassade

Versicherungsgutachten

Bei einem Versicherungsgutachtens schaltet sich die Versicherung einer Privatperson ein, wenn es um einen Schaden geht, der vom jeweiligen Versicherungsunternehmen getragen werden soll. Zumeist handelt es sich hierbei um Sach- oder auch Haftpflichtschäden welche durch Unachtsamkeit, Unfälle aller Art, Unwetterschäden wie Brand, Sturm, Hagel, Hochwasser und weitere möglichen Schadensursachen durch das die Wohnung oder das Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Ursache wie auch der Schaden stehen hierbei im Mittelpunkt. Der Sachverständige ermittelt also in erster Linie für die Versicherung, die für den entstandenen Schaden aufkommen soll.

Der Versicherungsnehmer erfährt auch von dem Ergebnis des erstellten Gutachten. Dies ist vor allem wichtig, wenn es sich um einen besonders großen Schaden handelt, der begutachtet wurde. Beide Parteien können darauf jeweils reagieren und haben die Möglichkeit, Vorbereitungen in Bezug auf die Behebung des Schadens zu treffen.

Bleibt das Versicherungsgutachten weit unter den Erwartungen zurück oder stellt es den Sachverhalt nach Meinung des Versicherungsnehmer falsch dar, kann er Einspruch erheben und es ablehnen, sowie einen eigenen neutralen Sachverständigen beauftragen. Der Zeitpunkt um ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen, bleibt dem Versicherungsnehmer überlassen. Geht es um einen sehr hohen Schadenswert, kann es sich schon lohnen, in jedem Fall sofort einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu bestellen und nicht erst das Ergebniss des Sachverständigen der Versicherung abzuwarten. Sind die Spuren des Schadens beseitigt, kann kein unabhängiges Gutachten mehr angefertigt werden und es muss meistens das bestehende Gutachten der Versicherung akzeptiert werden.

Versicherungsgutachten

Bei einem Versicherungsgutachtens schaltet sich die Versicherung einer Privatperson ein, wenn es um einen Schaden geht, der vom jeweiligen Versicherungsunternehmen getragen werden soll. Zumeist handelt es sich hierbei um Sach- oder auch Haftpflichtschäden welche durch Unachtsamkeit, Unfälle aller Art, Unwetterschäden wie Brand, Sturm, Hagel oder Hochwasser aber auch weitere möglichen Schadensursachen durch das die Wohnung oder das Haus in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Ursache steht dabei im Mittelpunkt, doch natürlich auch die Höhe des Schadens, der angerichtet wurde. Der Sachverständige ermittelt also in erster Linie für die Versicherung, die für den entstandenen Schaden aufkommen soll. Auch hier muss ein unabhängiges und unparteiisches Gutachten erstellt werden.

Wurde das Gutachten abgeschlossen, erfährt nicht nur die Versicherung von dem Ergebnis, sondern auch die Privatperson. Schließlich müssen beide Parteien über den Sachverhalt informiert werden gerade dann, wenn es sich um einen besonders großen Schaden handelt, der begutachtet wurde. Versicherung und auch Privatperson können jeweils reagieren und haben die Möglichkeit, Vorbereitungen in Bezug auf die Behebung des Schadens zu treffen.

Es besteht kein Zwang, den Sachverständigen von der Versicherung zu akzeptieren. Bleibt dessen Gutachten weit unter den Erwartungen zurück oder stellt es den Sachverhalt nach Meinung des Versicherungsnehmer falsch dar, kann man das Ergebnis des Sachverständigen von der Versicherung ablehnen. Einen Einspruch gegen das Gutachten erheben und einen eigenen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.

Der Zeitpunkt um ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen, bleibt dem Versicherungsnehmer überlassen. Sind aber bereits alle Schäden beseitigt, kann der unabhängige Sachverständige den Schadenshergang und die Schadenshöhe nicht mehr zuverlässig bestimmen. Geht es um einen sehr hohen Schadenswert, kann es sich daher lohnen, in jedem Fall sofort einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu bestellen und nicht erst das Ergebniss des Sachverständigen der Versicherung abzuwarten. Sind die Spuren des Schadens beseitigt, kann kein unabhängiges Gutachten mehr angefertigt werden und es muss in den meisten Fällen das bestehende Gutachten der Versicherung akzeptiert werden.

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