J. Mathias Sachverständigen- und Beratungsbüro für Ausbau und Fassade

Erstberatung

Eine Erstberatung in der Höhe von 200,00 € Brutto inkl. der gültigen MwSt. (Dauer bis 1 Std. ohne Fahrtzeit) wird berechnet, wenn die jeweilige technische Situation und/oder die Erfolgsaussichten näher eingeschätzt werden sollen. Die Erstberatung kann vor Ort, telefonisch oder bei mir im Büro stattfinden. Vor Ort und persönliche Termine bedürfen der vorherigen Terminvereinbarung.

Im Falle einer Beauftragung gemäss den angebotenen Dienstleistungen werden keine Erstberatungskosten fällig.

Außergerichtliche Beauftragung

Das Zeithonorar setzt sich aus Aufwand für Beratungs-, Begutachtung- und Dokumentationsleistungen zusammen. Dieses berechnet sich aus der Vorbereitung, Anfahrt, Ortstermin sowie Rückfahrt und der Ausfertigung einer schriftlichen Dokumentation mit Bilder zusammen.

Es werden grundsätzlich max. 3,0 Std Fahrzeit und Entfernung 110 km abgerechnet, bei einer Termindauer vor Ort von mindestens 4 Std.!

Die abzurechnenden Nebenkosten beinhalten alle Bürobezogenen Aufwandskosten, wie Briefporto, Druck- und Kopierkosten, Telefongebühr, Speichermedien für Fotos und Dokumente und werden als Nachweis abgerechnet.

Anfallende Laborkosten werden mit Nachweis und einem Zuschlag von 30% abgerechnet.

Für die genaue Begutachtung Ihres Objektes halte ich Mess- und Dokumentationsgeräte vor.

Für dessen Vorbereitung, Wartung und Kalibrierung sowie weiteren gerätebezogenen Nebenkosten berechne ich eine Gerätekostenpauschale für jeden auftragsbezogenen Einsatztag.

Sie erhalten von mir ein Preisangebot (Offerte in der Schweiz genannt) zur Auftragserteilung mit allen notwendigen Kostenansätze innerhalb von 24 Stunden.

Gerichtliche Beauftragung

Anfallende Kosten werden nach dem gültigen JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen) abgerechnet.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage

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