J. Mathias Sachverständigen- und Beratungsbüro für Ausbau und Fassade
Eine Erstberatung in der Höhe von 200,00 € Brutto inkl. der gültigen MwSt. (Dauer bis 1 Std. ohne Fahrtzeit) wird berechnet, wenn die jeweilige technische Situation und/oder die Erfolgsaussichten näher eingeschätzt werden sollen. Die Erstberatung kann vor Ort, telefonisch oder bei mir im Büro stattfinden. Vor Ort und persönliche Termine bedürfen der vorherigen Terminvereinbarung.
Im Falle einer Beauftragung gemäss den angebotenen Dienstleistungen werden keine Erstberatungskosten fällig.
Das Zeithonorar setzt sich aus dem Aufwand für die Beratungs-, Begutachtungs- und Dokumentationsleistungen zusammen. Es setzt sich zusammen aus Vorbereitung, Fahrtzeit, Ortsbesichtigung und Erstellung einer schriftlichen Dokumentation mit Foto-/Thermografieaufnahmen.
Grundsätzlich wird bei einem Termin vor Ort von mindestens 3 Stunden maximal eine Reisezeit von einer Wegstrecke und 110 km berechnet!
Die abzurechnenden Nebenkosten beinhalten alle Bürobezogenen Aufwandskosten, wie Briefporto, Druck- und Kopierkosten, Telefongebühr, Speichermedien für Fotos und Dokumente und werden als Nachweis abgerechnet.
Anfallende Laborkosten werden mit Nachweis und einem Zuschlag von 30% abgerechnet.
Für die genaue Begutachtung Ihres Objektes halte ich Mess- und Dokumentationsgeräte vor.
Für dessen Vorbereitung, Wartung und Kalibrierung sowie weiteren gerätebezogenen Nebenkosten berechne ich eine Gerätekostenpauschale für jeden auftragsbezogenen Einsatztag.
Sie erhalten von mir ein Preisangebot (Offerte in der Schweiz genannt) zur Auftragserteilung mit allen notwendigen Kostenansätze innerhalb von 24 Stunden.
Der Befall von Schimmelpilz in Wohnräume/Kellerräume hat viele Ursachen. Im Wohnbereich ist die häufigste Ursache das Lüften und Heizen der Bewohner. Ebenso sind auch Mängel in der Bausubstanz, die kurze Bauzeit von Neubauten mit hoher Restfeuchtigkeit, schlechter Wärmeschutz, Wärmebrücken, mangelhafte Luftdichtigkeit, Eintritt von Feuchtigkeit in das Bauteil, bauliche Veränderungen wie z.B. neue dichte Fenster, Taupunkt-Unterschreitung im Bauteil, Leckagen an wasserführenden Leitungen usw. die Ursachen von Schimmelpilzbildung in Gebäuden.
Durch ihren Wachstum bilden Schimmelpilze farbig gefärbte Sporen, oft sind braune oder schwarze Flecken an Wänden, Decken oder Mobiliar sichtbar. Manchmal wachsen die Schimmelpilze aber auch im Verborgenen hinter Schränken, unter Estriche, Wand-Vorsatzschalen, abgehängten Decken. Auch feuchte Kellerräume können diesen Wachstum fördern. Oft ist ein modriger muffiger Geruch der erste Hinweis dafür.
Die oft verbreite Anwendung mit Schimmelentferner von Eigentümer/Bewohner ist nicht immer mit langfristen Erfolg verbunden. Bei der Schimmelpilzsanierung ist es zwingend erforderlich, die mikrobiellen Schäden mit dem notwendigen Fachwissen durchzuführen um Belastungen und Folgeschäden während bzw. nach der Sanierung zu vermeiden.
Das Ziel der Schimmelpilzsanierung ist in der Regel die bewachsenen Materialien oder kontaminierten Oberflächen wieder in den „Normalzustand“ zu versetzen und die durch das Wachstum möglicherweise kontaminierten Oberflächen so weit zu reinigen, dass diese für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sind.
Ein Schimmelpilzwachstum in Bauteilen oder auf Oberflächen ist grundsätzlich zu entfernen, besiedelte Materialien oder Materialschichten sind auszubauen.
Durch die Summe der unten aufgeführten Maßnahmen und Vorgehensweisen kann eine erfolgreiche Sanierung nach gesetzlicher und behördlicher Anforderung (z.B. nach dem Umweltbundesamt (UBA)) entworfen und dementsprechend umgesetzt werden.
Dies kann man durch Raumluftanalysen des Luftkeimsammler konkretisieren, da sich meistens die Kontaminierung nicht nur auf die optisch sichtbare Schimmelbildung begrenzt, sondern sich auch durch die Luftströme/Konvektionen an Oberflächen und Untergründen ansammeln.
Die oben aufgeführte Texte und Hinweise sind nur ein kleiner Auszug aus der komplexen Schimmelproblematik in Bezug auf Befall, Analyse, Beseitigung und Gesundheitsschutz.
Weitere Infoformationen stehen z.B. offiziell auf den unten aufgeführten Webseiten kostenlos zum Download zur Verfügung.
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitfaden-zur-vorbeugung-erfassung-sanierung-von schimmelbefall in gebäuden
https://www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/BioStoffV.pdf
Anfallende Kosten werden nach dem gültigen JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen) abgerechnet.