J. Mathias Sachverständigen- und Beratungsbüro für Ausbau und Fassade

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Gerichtsgutachten

Bei einem Gerichtsgutachten handelt es sich um einen Sachverhalt, bei dem ein Sachverständiger von der Seite eines Gerichts einberufen wird. Demzufolge kommt solch ein Gerichtsgutachten gerade dann zum Einsatz, wenn es innerhalb eines Rechtsstreits zu einer Bewertung kommen soll. Allerdings muss eine der beiden Parteien, die an dem Rechtsstreit beteiligt sind, einen Antrag auf ein solches Gutachten stellen. Ob dieser Antrag genehmigt wird, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Darüber hinaus muss klar definiert sein, wer der Gegner des Antragsstellers ist.

Oft geht es darum, eine Art von Mangel festzustellen und durch einen Sachverständigen und ein entsprechendes Gutachten bestätigen zu lassen. Dementsprechend handelt es sich stets um eine besondere Form der Überprüfung. Üblicherweise wird vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt, der im Rahmen eines Gutachtens zu den technischen Fragen Stellung nimmt. Das Gericht wählt übrigens aus, wer der Sachverständige ist. Der Antragssteller hat aber auch die Möglichkeit einen Sachverständigen vorzuschlagen.

Nimmt das Gericht diesen Vorschlag an, ist dies ein großer Vorteil für den Antragssteller, denn hier handelt es sich dann um eine Person mit dem der Antragssteller bestenfalls vertraut ist. Zuletzt geht es noch um die Erstellung des Gutachtens. Welche Aufgaben hier genau gegeben werden, bestimmt das Gericht nach der Stellung des Antrags. Der Gutachter hat folglich die Aufgabe, dem Beschluss Folge zu leisten und die aufgeführten Mängel zu überprüfen oder gegebenenfalls sicherzustellen.

Daher ist es wichtig, die Fragen und Anträge an das Gericht so präzise wie möglich zu stellen, da der gerichtlich beauftragte Gutachter ausschließlich die Fragen des Beweisbeschlusses nur beantworten darf. Er darf keine darüber hinaus gehenden Fragen, Tatsachen oder Beanstandungen berücksichtigen.
Die streitenden Parteien müssen auf das Ergebnis des Gutachtens warten, denn jenes könnte, je nach Lage des sichergestellten Sachverhalts, eine deutliche Veränderung für den laufenden Prozess bedeuten.

E-Akte nach E-Government-Gesetz (EGovG)

Unter E Akte ist eine nachvollziehbare, strukturierte Ablage zu verstehen, die alle aktenrelevanten Dokumente enthält.

Auch ich habe mich diesem technischen Fortschritt bei der Digitalisierung von Unterlagen angepasst und habe deshalb das Büro mit dem EGVP-Sende- und Empfangskomponente aufgerüstet. Ab sofort bin ich in der Lage sämtliche Gerichtsakten und Vorgänge mittels elektronischer Signatur zu empfangen und zu versenden.

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