J. Mathias Sachverständigen- und Beratungsbüro für Ausbau und Fassade

Privatgutachten- Vorsorgliche Beweissicherung

Das Privatgutachten dient oftmals zur Vorbereitung eines selbständigen Beweisverfahren oder eines Rechtsstreites.

Sinnvoll ist ein Privatgutachten, wenn ein Problem im Zusammenhang mit einem Bauwerk auftritt, dessen Ursache man sich entweder nicht erklären kann oder sich Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Bewertung der Ursache nicht einig sind.

Das Privatgutachten auch als Parteigutachten oder außergerichtliches Gutachten bezeichnet kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Handwerker in Auftrag gegeben werden. Der Gutachter darf alle sachdienlichen Aspekte des Schadens oder einer beanstandeten Leistung beleuchten. Rechtsfragen dürfen nicht beantwortet werden.

Es kann dem Auftraggeber des Gutachten wichtige Hinweise darauf geben, ob seine Beanstandungen berechtigt sind und so einem teuren Rechtsstreit im Vorfeld zu meiden.

Sollte dies nicht gelingen, leistet das Privatgutachten wertvolle Aufklärung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Mittlerweile gibt es verschiedene Rechtsprechungen, dass das Gericht das Privatgutachten wie ein Gerichtsgutachten beachten muss. Privatgutachten muss hinreichend in Überzeugungsbildung einbezogen werden.

(BGH, 17.5.2017; Az.: VII ZR 36/15; BGH, 22.01.2019, Az.: 1 StR 445/18; BGH, 14.05.2019, Az.: VIII ZR 126/18)

Außergerichtliche Beweissicherung / Selbständige Beweisverfahren

Man unterscheidet die außergerichtliche Beweissicherung und das gerichtlich geführte selbständige Beweisverfahren. In Situationen, bei denen Eile angezeigt ist, empfiehlt es sich häufig, eine außergerichtliche Beweissicherung durchzuführen, anstelle des trägeren gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens. Häufige Fälle einer Beweissicherung sind etwa die Aufnahme vom Leistungsstand, Qualität der erbrachten Werkleistung gemäss Bauvertrag (VOB oder BGB), um neue hinzutretende Mängel / Schäden unterscheiden zu können.

Falls eine Leistung mangelhaft ist und gleichzeitig die Gefahr besteht, dass wichtige Beweise durch die Fortführung der Arbeiten verdeckt oder vernichtet werden, kann durch einen Rechtsanwalt/-anwältin ein selbstständiges Beweissicherung als Vorsorge bei Gericht in Auftrag gegeben werden. Es ist nicht zwingend erforderlich für die Beantragung eines selbständigen Beweisverfahrens einen Anwalt oder Anwältin zu beauftragen in vielen Fällen jedoch ratsam. Dies gilt auch für dringende Gefahren.

Dieses Verfahren ist in der Zivilprozessordnung geregelt und ermöglicht die Tatsachenfeststellung schon vor einem Rechtsstreit.

Die Beweissicherung (Gutachten), das auch in einem möglicherweise folgenden Rechtsstreit verwertet wird, bietet die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung der Parteien.

Im besten Fall kann diese Beweiserhebung die Parteien dazu veranlassen, sich zu einigen und somit dem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.
Besondere Bedeutung hat das selbständige Beweisverfahren durch seine Eigenschaft Fristen zu unterbrechen, die Verjährung zu hemmen. Dies gilt allerdings nur für die Sachverhalte, die sich mittels Antrags in den Beweisfragen des Gerichtes wieder finden.

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