J. Mathias Sachverständigen- und Beratungsbüro für Ausbau und Fassade

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten ist ein Gutachten, dass von beiden Parteien zur Erzielung einer außergerichtlichen Einigung in Auftrag gegeben wird. Diese Art von Gutachten kommt beispielsweise bei Schiedsverfahren zum Einsatz. Zwei Parteien beauftragen den Gutachter oder Sachverständigen dazu gemeinschaftlich. Dabei legen sie vertraglich fest, sich dem Ergebnis des Experten zu unterwerfen.

Das Schiedgutachten entscheidet rechtsverbindlich über die Streitfrage, nicht aber über deren Rechtsfolgen.

Darüber hinaus kann auch ein Schiedsgericht beauftragt werden. Durch einen Schiedsspruch werden auch die Rechtsfolgen festgelegt. Der Schiedsspruch hat die dieselbe Wirkung wie ein echtes Gerichtsurteil. Es wird allerdings nur über eine Instanz gestritten. Es setzt sich aus bis zu drei Personen zusammen. Im Allgemeinen besteht es aus einem Obmann (Jurist) und zwei, von den Parteien benannten Beisitzern (Sachverständigen).

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten ist ein Gutachten, dass von beiden Parteien zur Erzielung einer außergerichtlichen Einigung in Auftrag gegeben wird. Diese Art von Gutachten kommt beispielsweise bei Schiedsverfahren zum Einsatz. Zwei Parteien beauftragen den Gutachter oder Sachverständigen dazu gemeinschaftlich. Dabei legen sie vertraglich fest, sich dem Ergebnis des Experten zu unterwerfen.

Das Schiedgutachten entscheidet rechtsverbindlich über die Streitfrage, nicht aber über deren Rechtsfolgen.

Darüber hinaus kann auch ein Schiedsgericht beauftragt werden. Es besteht aus bis zu drei Personen. Im Allgemeinen setzt es sich aus einem Obmann (Jurist) und zwei, von den Parteien benannten Beisitzern (Sachverständige) zusammen. Hier werden durch den Schiedsspruch auch die Rechtsfolgen festgelegt. Der Schiedsspruch hat die Wirkung eines echten Gerichtsurteils. Es wird nur über eine Instanz gestritten.

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